Wer heut zutage nicht ein halbes Jura-Studium hinter sich hat, scheint im Netz schlechte Chancen zu haben. So denkt man zumindest wenn man sich den Fall des Augsburger Webdesigners Michael Fleischmann ansieht. Wie auf zb Gulli anschaulich berichtet wird, hat dieser weil er versucht hat sich rechtliche Schererein vom Hals zu halten diese erst bekommen.
Michael Fleischmann wollte zusammen mit zwei Freunden einen Blog über Internet, Technik und das öffentliche Leben aufsetzen. Da alle drei aus Augsburg kommen stand auch bald ein Name für das Projekt und die passende Domain fest – augsburgR.de, welche die Freunde auch sofort registrierten.
Um wie eben schon genannt rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, hat Michael Fleischmann im Oktober 2009 die Stadtverwaltung von der Stadt Augsburg um eine schriftliche Genehmigung gebeten diese Domain verwenden zu dürfen.
Doch wurde die Genehmigung nur nicht verweigert sondern drei Wochen später bekam Michael Fleischmann ein schreiben von einem Anwalt der im Namen der Stadt Augsburg dazu aufforderte die besagte Domain unverzüglich zu löschen. Da die Namensrechte der Stadt Augsburg verletzt würden und die Domain widerrechtlich verwendet, da Menschen den Blog in Verbindung mit der Stadt Augsburg bringen könnten.
Nachdem seine Rechtsanwältin ihm versichert hatte, das hier alles rechtens war, musste Michael Fleischmann die Domain wohl oder übel löschen. Doch damit war noch nicht genug. Wenig später erhielt der Webdesigner ein weiteres Schreiben in dem man ihm zum Zahlen von der Kostennote für die vorangegangene Abmahnung in der Höhe von 1.890 € aufforderte.
Dies berechne sich aus dem Streitwert von 50.000 €. Im Schreiben weißt man Michael Fleischmann extra noch einmal darauf hin, dass es sich um einen entgegenkommend niedrigen betrag handle. Der Abgemahnte hat dafür allerdings nur wenig Verständnis.
“Es kann nicht sein, dass die Stadt Augsburg einen unbescholtenen Bürger, der keinen Schaden angerichtet hat und die rechtlichen Wege einhalten wollte, so behandelt. Es gibt augsburger.de, augs-burg.de, auxburg.de, augsburgre.de und andere, das stört niemanden”, so der Webdesinger.
Obwohl diese und ähnliche Domains bestehen und von der Stadt Augsburg akzeptiert werden, hätte Herr Fleischmann rein rechtlich gesehen vor der Registrierung der Domain die namensrechtliche Frage klären müssen, was den Betrag der 1.890 € durchaus rechtfertigt. Der Jurist Joachim Pfeilsticker erklärt dies damit, dass genau betrachtet nicht wirklich um Erlaubnis gefragt wurde sondern die Stadt Augsburg mehr oder minder „nur“ in Kenntnis gesetzt wurde.
Tags: Abmahnungen

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