Zuerst hieß es die Bundesregierung würde die Onlinedurchsuchung nur in dringenden Einzelfällen anordnen. Laut eines Urteils vom Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 sei die Onlinedurchsuchung sogar verfassungswidrig.
Doch nun verkündete heise online, dass die Onlinedurchsuchung nun auch generell zur Strafverfolgung erlaubt sein würde. Heise beruft sich hierbei auf die Samstagsausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese berichtete, dass der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach eine Änderung des Gesetzes vorgelegt hatte.
Die Begründung hierfür ist, dass Straftäter nicht die Chance haben dürften Informationen zu verschlüsseln um so die Aufklärung ihrer Tat zu verhindern. Daher müssten die Gesetze den aktuellen technischen Möglichkeiten angepasst werden.
Die Tatsache, dass hierbei die Privatsphäre von Unschuldigen verletzt werden könnte scheint Herrn Wolfgang Bosbach vollkommen egal zu sein. Es ist auch fragwürdig ob die Einschnitte in den persönlichen Raum der Betroffenen in einem Vergleich zum Nutzen dieser Methode stehen, denn ansonsten ist ein solcher Eingriff nicht gerechtfertigt. Doch den Gesetzgebern sollte klar sein, dass man mit solchen Methoden sicherlich keine “großen Fische” wie Top-Terroristen, internationale Kinderporno- und Drogenringe etc. drankriegen wird. Denn schließlich gibt es auf der anderen Seite genug fähige Menschen, die sich daran setzen werden ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verschärfen und derartige Angriffe durch den Bundestrojaner abzuwehren oder ihre Kommunikation durch Länder führen, die technisch nicht soweit sind.
Straftaten wie Korruption oder Steuerhinterziehung lassen sich sicherlich noch mehr oder minder leicht durch eine Onlinedurchsuchung aufklären. Doch wo wird das hinführen? Die Vorstellung, dass der Staat als superiore Macht meine Emails (wohlgemerkt meine Post) rein prophylaktisch liest um Straftaten zu vereiteln ist vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen. Wer garantiert mir, dass eben dieser Staat nicht in 20 Jahren einmal pro Woche meine Haustür eintritt und mein Schlafzimmer durchsucht? Rein prophylaktisch?
